Gesetzliche Renten

Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt.
Oscar Wilde




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Altersrente

Grundsätzlich unterscheidet man folgende Arten der Altersrente

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente bezeichnet das, was im Sprachgebrauch üblicherweise mit Rente gemeint ist. Die anderen aufgeführten Renten sind allesamt "Variationen" der Regelaltersrente.

Für einen Anspruch auf Altersrente müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Regelaltersgrenze

Stand Dez. 2010 ist die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahr erreicht. Diese 67-Jahre Grenze gilt allerdings nur für alle nach dem 1.1.1964 Geborenen. Vor diesem Datum Geborene haben bereits in einem etwas früheren Alter Anspruch auf die Altersrente. Die genauen Zahlen können Sie der Tabelle entnehmen.

Geburtsjahr Anspruch mit
1851–1946 65
1947 65 +   1 Monat
1948 65 +   2 Monate
1949 65 +   3 Monate
1950 65 +   4 Monate
1951 65 +   5 Monate
1952 65 +   6 Monate
1953 65 +   7 Monate
1954 65 +   8 Monate
1955 65 +   9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66
1959 66 +   2 Monate
1960 66 +   4 Monate
1961 66 +   6 Monate
1962 66 +   8 Monate
1963 66 +   10 Monate
1964 67

Ab 2012 werden die in der Tabelle angegebenen Altersgrenzen schrittweise so angehoben, dass bis 2031 eine für alle einheitliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Diese Anhebung erfolgt ab 2012 bis 2024 jährlich in Ein-Monats-Schritten und 2025 jährlich in Zwei-Monats-Schritten.

Das bedeutet im Klartext, für jedes Jahr bis 2024, das Sie ab 2012 später in Rente gehen, müssen Sie einen Monat länger arbeiten, danach sogar zwei Monate, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wartezeiten

Als Wartezeit können Sie sich die Kalendermonate vorstellen, in der Sie aktiv durch Beiträge oder passiv durch Ersatzzeiten eine Anspruch auf Rente erworben haben. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre (§ 50 SGB VI).

Zu Ersatzzeiten gehören

Bei Versicherten, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen haben, gilt die allgemeine Wartezeit grundsätzlich als erfüllt.

Der Rentenantrag

Die Rente wird nur auf Antrag geleistet, außer bei Versicherten, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen haben.

Der Antrag auf Rente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Von ihm erhalten Sie die dazu notwendigen Formulare.

Beantragen Sie die Formulare rechtzeitig. Wir empfehlen circa vier bis sechs Monate Vorlauf, um eventuell auftretenden Verzögerungen von vornherein entgegen zu wirken. Circa eine Woche nach Eingang des Antrags sollte die Bestätigung bei Ihnen eintreffen.

Hier können Sie gezielt nach Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutsche Rentenversicherung in Ihrer Nähe suchen.

Rentenzahlung ins Ausland

Solange Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, das heißt, Ihr LebensmittelpunktUnter Lebensmittel
versteht das Gesetz, dass sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt, sondern das dieser Ort/dieses Gebiet seinen Lebensmittelpunkt bildet.
ist weiterhin Deutschland, ändert sich nichts an Ihrer Rentenauszahlung.

Diese Seite dient nur der Information und kann und will keine Rentenberatung ersetzen

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