Alter schützt nicht vor Liebe , aber Liebe schützt vor dem Altern.
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Der Energieausweis      

Sinn des Energieausweis ist es, Transparenz für Mieter und Käufer zu schaffen. Anhand des Ausweises können Gebäude besser miteinander verglichen werden.Für den Eigentümer kann der Energieausweis einen Anreiz schaffen, das Gebäude energetisch zu modernisieren, da er Schwachstellen aufdeckt und Informationen zur Modernisierung gibt.

Seit 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Gebäuden, die bis 1965 fertiggestellt wurden.Für später errichtete Gebäude ist der Ausweis seit 1.1.2009 Pflicht.Stand heute (Mai 2009) ist der Energieausweis also für alle Gebäude bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung Pflicht!

Man hat prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarfausweis und einem Verbrauchsausweis.

Ausnahmen
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für Neubauten sowie für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohnungen für die
a) der Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde und für die
b) das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreicht wurde.

Der Energieausweis besteht aus drei Seiten

Auf Seite 1 befinden sich die allgemeinen Informationen zu dem Gebäude
- Art des Hauses (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- Adresse
- Baujahr des Gebäudes
- Baujahr der Anlagentechnik
- Anzahl Wohnungen
- Grund für die Ausstellung des Enegieausweises (Vermietung, Verkauf)
- Name und Adresse des Austellers
- Datum der Ausstellung

Seite zwei des Ausweises wird ausgefüllt, falls ein Bedarfsausweis erstellt wird und Seite drei, falls es sich um einem Verbrauchsausweis handelt.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis gibt eine Information über den berechneten Energiebedarf des Gebäudes.Er enthält 6 Abschnitte

1. Energiebedarf

Im ersten Abschnitt wird der Enegiebedarf als Bild (Farbskala) dargestellt. Die Skala reicht von grün über gelb nach rot. Je weiter die ermittelten Werte in den roten Bereich ragen, desto schlechter sind die Werte des Gebäudes. Grün bedeutet, alles in Ordnung und im gelben Bereich der Skala sollte über eine Modernisierung nachgedacht werden.

2. Nachweis der Einhaltung des §3 oder §9 Abs. 1 EnEV


(EnEV = Energieeinsparverordnung)

3. Endenergiebedarf


4. Sonstige Angaben


6. Vergleichswerte Energiebedarf


7. Erläuterungen zum Berechnungsverfahren


Verbrauchsausweis

Hier wird der tatsächliche Energieverbrauchs eines Gebäudes verfasstDie Seite enthält vier Abschnitte:

1. Energieverbrauchskennwert


2. Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser


3. Vergleichswerte Energiebedarf


4. Erläuterungen zum Verfahren


Thema: Haus

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