Gestern war ich in einem Drogeriemarkt, um mir Vitamin-Brausetabletten zu kaufen. Da fielen mir zufällig die diversen Johanniskraut-Produkte ins Auge. Und weil ich im Moment nicht gerade ein Strahlemännchen bin, dachte ich, probiers doch mal aus. Mein aufgeschnapptes Halbwissen wußte, dass Johanniskraut bei Stimmungsschwankungen hilft und stimmungsaufhellend wirkt. Und ein Naturprodukt aus dem Drogeriemarkt kann auch keinen Schaden zufügen, sonst wäre es nicht frei verkäuflich, sagte mein Halbwissen. Zuhause hab ich gleich die erste Tagesdosis genommen und dann angefangen, im Internet über Johanniskraut nachzulesen.
Johanniskraut ist ein sehr altes Heilkraut. Es gibt viele Untersuchungen über die Wirkung und den verantwortlichlichen Wirkstoff, aber scheinbar keine eindeutigen Ergebnisse über eine positive Wirkung. Dennoch wird es auch von Ärzten (teilweise wirksam) als Anti-Depressivum bei leichten bis mittleren Depressionen eingesetzt.
Die erhältlichen Produkte werden entweder mit dem Wirkstoff Johanniskraut oder dem Wirkstoff Johanniskraut-Extrakt angeboten.
Wo liegt der Unterschied?
Ist in einem Produkt als Wirkstoff Johanniskraut angegeben, ist damit die getrocknete, zerkleinerte Pflanze gemeint.
Das Johanniskraut-Extrakt wird mittels eines Auszugsmittel (meist ein Wasser-Alkoholgemisch) hergestellt. Bei einem Extrakt ist im Beipackzettel meist auch das Drogen-Extrakt-Verhältnis angegeben. Da stehen dann Angaben wie 900mg (3-6:1) und das Auszugsmittel. Das bedeutet, um 900mg Johanniskraut-Extrakt herzustellen, wurden zwischen 2700g (3 * 900 mg) und 5400g (6 * 900 mg) Johanniskraut verwendet.
Der Unterschied liegt also in der Menge des verwendeteten Johanniskrautes.
Johanniskraut-Produkte mit einer Tagesdosis (Johanniskraut) von weniger als 1g/Tag dürfen in Drogeriemärkten und Discountern frei verkauft werden. Produkte mit höherer Wirkstoffmenge gibts es nur in der Apotheke als Johanniskraut-Extrakt.
Die wirksame mittlere Tagesdosis ist übrigens vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit 2 g bis 4 g Johanniskraut (nicht Extrakt) angegeben.
Mein im Drogeriemarkt gekauftes Johanniskraut enthält pro Tablette 300mg Johanniskraut. Ich müßte also täglich mindestens sieben Tabletten (7 * 300 mg = 2100 mg = 2,1 g) nehmen, um in einen wirksamen Bereich zu kommen. Die auf der Packung angegebene empfohlene Tagesdosis liegt allerdings bei 900mg.
Im Jahr 2000 gab das BfArM in einer Pressemitteilung bekannt:
"Pflanzliche Medikamente aus Johanniskraut können die Konzentration einer Reihe von Wirkstoffen aus anderen Medikamenten im Blut herabsetzen und damit deren Wirkungen abschwächen [...] Patienten, die Johanniskrautpräparate zusammen mit anderen Medikamenten einnehmen wollen, sollten auf jeden Fall die Gegenanzeigen beachten oder solche Arzneimittel nur nach vorheriger Beratung durch ihren behandelnden Arzt oder einen Apotheker einnehmen."
Ab 2005 mussten deshalb bestimmt Warnhinweise in den Beipackzettel übernommen werden.
Wann darf Johanniskraut nicht genommen werden?
Diese Aussagen betreffen Arzneimittel aus Johanniskraut, bei denen
"wenn die maximale in der Fach- und Gebrauchsinformation "Gebrauchsinformation angegebene Dosierung angewendet wird, mehr aus Hypericum perforatum gewonnene Substanzen pro Tag in den Körper gelangen als es einer Menge von 0,2g Droge bzw. Drogenäquivalent entspricht, oder bei denen die Endkonzentration höher ist, als es einer homöopathischen Verdünnung von D1 entspricht, ..."
Was bedeutet 0,2g Hypericum perforatum?
Hypericum perforatum ist der wissenschaftliche Name von Johanniskraut. 0,2 g Hypericum perforatum entsprechen einer Menge von 200mg Johanniskraut. Diese Konzentration ist bereits in den meisten frei verkäuflichen Produkten enthalten. Ein Blick auf den Beipackzettel des von mir erworbenen Produktes bestätigt das oben aufgeführte.
Laut Wikipedia müssen bei der Herstellung von Arzneimitteln aus Johanniskraut Grenzwerte für Cadmium (0,5 mg/kg) und Blei (5,0 mg/kg) eingehalten werden. Ich konnte keine Information finden, ob das auch für frei verkäufliche Johanniskraut-Produkte vorgeschrieben ist.
Mein Drogeriemarkt-Produkt liegt bei ca. 4 Euro für 120 Tabletten mit 300mg Johanniskraut. Um auf die maximale Tagesdosis von 4g zu kommen, müßte man ca. 13 Tabletten (4000mg/300mg) nehmen. Das entspricht einem Preis von 43 Cent (4 Euro / 120 Tabletten) x 13 für die Tagesdosis.
Als Vergleich dazu nehme ich ein Apotheken-Produkt:
a) Beispielsprodukt "Gibt's da nicht was von ..."
30 Tabletten a 425mg Johanniskraut-Trockenextrakt (3,5-6:1) für ca 6 Euro
Als Drogen-Extrakt-Verhältnis nehme ich den Durchschnitt von (3,5 + 6)/2 = 4,75. Das entspricht durchschnittlich 4,75 * 425 = 2018,75 mg = 2,02 g Johanniskraut. Als Tagesdosis werden 2 Tabletten empfohlen, womit man bei ca. 4g Johanniskraut läge. Der Preis für eine Tagesdosis liegt damit bei ca. 40 Cent (6 Euro / 30 Tabletten) x 2.
Diese Berechnung können Sie natürlich auch selbst für das Produkt ihrer Wahl durchführen.
Interessanterweise ergibt es sich, dass das frei verkäufliche Johanniskraut auch nicht günstiger ist als das in Apotheken verkäufliche, wenn man auf eine wirksame Tagesdosis kommen will.
Die Wirkung von Johanniskraut setzt erst nach ein bis sechs Wochen ein. Nun heißt es abwarten und (Johanniskraut) Tee trinken.
Falls ich solange durchhalten sollte, werde ich meine Erkenntnisse dem Artikel hinzufügen.
Kategorien: Gesundheit  
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